1 Voraussetzungen und Ausschlusskriterien für eine Bewerbung
1.1 Bewerben können sich
- alle Studierenden, die an einer zu OWL gehörenden Hochschule im Erststudium immatrikuliert sind
- alle Abiturienten/-innen und Studieninteressierte, die demnächst ein Studium an einer der OWL Hochschulen aufnehmen möchten.
- Voraussetzung für die Bewerbung der oben genannten Zielgruppe ist, dass sie sich nachweislich in einer nicht zu vertretenen finanziellen oder persönlichen Notlage befinden, die die Aufnahme/Weiterführung des Studiums gefährdet und sie eine mindestens befriedigende Schul- bzw. Studienleistung vorweisen können.
1.2 Auswahlkriterien/Voraussetzungen für eine Bewerbung
- mindestens befriedigende Schul- bzw. Studienleistung im Falle eines Sport- oder Musikstipendiums, sehr gute Sport bzw. Musikleistungen
- gute bis sehr gute Schul- bzw. Studienleistung im Falle eines Mathematik oder Informatikstipendiums
- besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise mit herausragenden Leistungen wahlweise in den Bereichen
- Sport
- Mathematik
- Musik
Bei der Gesamtbetrachtung des Potentials der Bewerberin oder des Bewerbers werden außerdem berücksichtigt:
- außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen
- besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, familiäre Herkunft oder ein Migrationshintergrund.
1.3 Ausschlusskriterien für eine Bewerbung
- Überschreiten der festgesetzten Regelstudienzeit; ausschlaggebend ist der Eintrag auf der Immatrikulationsbescheinigung.
- Eine Doppelförderung, also der Bezug einer weiteren begabungs- und leistungsorientierten Förderung im Förderzeitraum, die einen Monatsdurchschnitt von 30 € oder mehr beträgt.
- Eine Förderung zur Promotion ist nicht möglich.
2 Erforderliche Nachweise und Qualifikationen
- Motivationsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Aktuelles Foto
- Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung bzw. letztes Zeugnis vor dem Schulabschluss, wenn das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt, sowie bei ausländischen Zeugnissen eine auf das deutsche System übertragene, amtlich beglaubigte Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem (und zwar in der Form, wie Sie sie auch für Ihre Bewerbung bzw. Einschreibung an Ihrer Hochschule benötigen; bitte informieren Sie sich bei Unklarheiten direkt an der betreffenden Hochschule)
- Ggf. Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe des aktuellen Fachsemesters (Hinweis: Bei Studienanfängerinnen und -anfängern wird diese im Falle der Stipendienbewilligung nachgefordert.)
- Ggf. Nachweise über erbrachte Studien- und/oder Prüfungsleistungen
- Nachweise über besondere Qualifikationen, Auszeichnungen und Preise in den unter 1.2. genannten Bereichen
- Zeugnisse über Praktika und Arbeitsverhältnisse
- Nachweise über persönliche, familiäre oder gesundheitliche Umstände, sofern diese für die Bewerbung von Bedeutung sind.
- Nachweis Ihrer finanziellen Situation mittels einer Aufstellung monatlicher Einnahmen und Ausgaben mit entsprechenden Belegen, d. h. Einkommensnachweise der vergangenen drei Monate (aktueller eigener Einkommensnachweis sowie ein Einkommensnachweis der Eltern, des Ehepartners/der Ehepartnerin) sowie sonstige Nachweise Ihrer finanziellen Situation
- BAföG-Bescheid, aber auch BAföG-Ablehnungsbescheid, wenn Sie uns darlegen wollen, dass und warum Sie kein BAföG erhalten
- Für die Bewerbung ist kein Ranking erforderlich/gewünscht. Fordern Sie daher bitte auch keine Gutachten von Professoren/Lehrern/Trainern für die Bewerbung an, derartige Gutachten dürfen nicht in die Auswahl einbezogen werden.
3 Bewerbungsunterlagen
Die Stiftung nimmt ausschließlich Bewerbungen per Email entgegen. Alle Angaben sollten möglichst in einer einzelnen PDF Datei (max. 3 MB) zusammengefasst sein. Die Bewerbung schicken Sie an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
3.1 Motivationsschreiben
Grundsätzlich sollte Ihr Motivationsschreiben die Länge von zwei DIN A 4-Seite nicht überschreiten.
Wir bitten Sie darum, in Ihrem Motivationsschreiben unten stehende Inhalte zu berücksichtigen. Das Schreiben sollte die Fragen weitestgehend beantworten; die Reihenfolge der Fragen braucht nicht eingehalten zu werden; ebenso wenig muss das Motivationsschreiben einen Frage-Antwort-Stil befolgen.
Folgend Inhalte sollte das Motivationsschreiben beinhalten:
- Warum bewerben Sie sich um ein Leistungsstipendium der Talentengel-Stiftung?
- Was sind Ihre Ziele in den in 1.2. genannten Bereiche?
- Was sind Ihre akademischen/beruflichen Ziele?
- Sind Sie sozial / gesellschaftlich / ehrenamtlich engagiert und inwiefern?
- Welche Preise und Auszeichnungen haben Sie in den unter 1.2. genannten Bereichen erhalten und wie hat es Ihr Leben und Ihre Ziele beeinflusst?
- Gegebenenfalls: Wie hat sich Ihr Werdegang bislang gestaltet, gab es besondere biografische „Hürden“, die Sie überwunden haben?
- Inwiefern / Warum sind Sie finanziell bedürftig? Warum sind Sie bedürftiger als andere Studierende?
- Ist Ihr Studium durch Ihre finanzielle Situation gefährdet?
- Wie finanzieren Sie derzeit Ihren Lebensunterhalt / Ihr Studium?
- Werden/Wollen Sie Ihr Studium in der Regelstudienzeit abschließen?
4 Informationen zum Auswahlverfahren
Die Talentengel-Stiftung nimmt die Bewerbungen entgegen und prüft sie auf Erfüllung der formalen Anforderungen. Anschließend gehen alle Bewerbungen zur Beurteilung und Bewertung an den Stiftungsbeirat. Ihre Daten werden vertraulich behandelt. Der Beirat prüft die eingegangenen Bewerbungen und spricht dem Vorstand der Stiftung eine Empfehlung der zu fördernden Stipendiaten aus. Aufgrund dieser Empfehlung werden die ausgewählten Bewerber/innen zu einem Auswahlgespräch eingeladen, welches dann die endgültige Entscheidung herbeiführt. Die Bewerberinnen und Bewerber werden über die Einladung zum Gespräch bzw. über die Ergebnisse schriftlich informiert.